Die Frist zur Umset­zung der neu­en euro­päi­schen Bestim­mun­gen zum Daten­schutz endet am 26. Mai. Wer bis zu die­sem Zeit­punkt Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se nicht vor­zeig­bar doku­men­tiert, ange­mes­se­ne Schutz­maß­nah­men getrof­fen und auch einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellt hat, ris­kiert Abmah­nun­gen, Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und vor allem erheb­li­che Buß­gel­der.

Wir brin­gen Sie frist­ge­recht über die Ziel­li­nie – ver­spro­chen!

  • Wer ist betrof­fen?
  • Was ist zu tun?
  • Wie hel­fen wir Ihnen?
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Die Erfül­lung aller gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen in time betrach­ten wir als Pro­jekt. Ent­spre­chend gehen wir vom Ziel­da­tum 26.05.2018 aus und stim­men mit Ihnen die erfor­der­li­chen Schrit­te und den genau­en Zeit­plan in einem Pro­jekt­plan ab. Teils sind wir nur bera­tend, teils auch sehr umfang­reich und eigen­stän­dig tätig – je nach­dem, wie Ihr daten­schutz­recht­li­cher sta­tus quo, Ihr eige­ner Kennt­nis­stand und Ihre Anfor­de­run­gen sind. Wenn Sie möch­ten über­neh­men wir die Funk­ti­on des exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten auch dau­er­haft über den Pro­jekt­ab­schluss hin­aus.

Auf der Sei­te www.dhk-dsgvo.de fin­den Sie ab sofort alle Infor­ma­tio­nen und Leis­tun­gen rund um das The­ma DSGVO.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Dr. Eric Heitzer

    Dr. Eric Heit­zer ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1997 (u.a. mit dem Fach­ge­biet IT und Daten­schutz) und Bank­kauf­mann. Er hat für ver­schie­de­ne Unter­neh­men die Auf­ga­ben eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten wie auch die des aus­ge­la­ger­ten Com­pli­ance-Offices über­nom­men.